2015-06-12

Die Botschaft der Republik Aserbaidschan nimmt Stellung zu dem Antrag des Deutschen Bundestages wie folgt:

 

Berlin, 12.06.2015

Am heutigen Tage wurde ein Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD mit dem Thema „Einhaltung der Menschenrechte in Aserbaidschan einfordern“ im Deutschen Bundestag beschlossen.

Der Beschluss eines solchen Antrags entspricht nicht dem Geist der freundschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Aserbaidschan und dient zu einer erheblichen Belastung der bilateralen Zusammenarbeit. Dies vor allem, da die darin enthaltenen Vorwürfe unrichtig und aus der Luft gegriffen sind. Gerade der Zeitpunkt des Antragsbeschlusses, der ausgerechnet auf den Zeitraum der Eröffnung der ersten Europäischen Spiele in unserem Land fällt, zeigt, dass der Antrag gezielt dieses für Aserbaidschan wichtige Sportereignis torpedieren und die Beziehungen Aserbaidschans zu Deutschland und der EU schädigen soll. Das führt zu unserer tiefsten Enttäuschung.

 Wir möchten noch einmal betonen, dass wir uns ausdrücklich nicht gegen konstruktive Kritik wehren, die präzise formuliert und auf Fakten beruht. Der Antrag beinhaltet jedoch keine konstruktive Kritik, sondern verurteilt Aserbaidschan pauschal und erhebt dabei Vorwürfe, die in keiner Weise belegt sind und die wir mit großer Entschiedenheit zurückweisen müssen.  Kein Mensch wurde oder wird in Aserbaidschan infolge seiner journalistischen oder politischen Tätigkeit inhaftiert. Eine öffentliche und politische Verurteilung Aserbaidschans durch den Bundestag und damit durch eine der höchsten politischen Organe der Bundesrepublik Deutschland darf nicht leichtfertig auf einer unsicheren und falschen Informationslage basieren. 

Aserbaidschan hat seit seiner Unabhängigkeit vor 24 Jahren an seinem demokratischen Aufbau gearbeitet und in kurzer Zeit enorme Fortschritte in allen Bereichen verzeichnen können. Der Bau einer katholischen Kirche, die Sanierung der Kathedrale der russisch-orthodoxen Kirche sowie die Eröffnung der größten Synagoge der Region für die jüdische Gemeinde Aserbaidschans in Baku sind ein Beleg für die hohe interreligiöse Toleranz, die in Aserbaidschan herrscht. Trotz dieser enormen Anstrengungen beklagt der Antrag ausdrücklich auch die Verletzung der Religionsfreiheit in Aserbaidschan. Dies soll nur ein Beispiel sein, in welcher Art und Weise der Antrag mit der Faktenlage umgeht.

Aserbaidschan ist seit 2001 Mitglied des Europarates und hat sich aus freien Stücken für den Weg zur Demokratie entschieden und geht diesen Weg auch heute weiter.

 

 

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